Widerspruch und Forderungen

Widerspruch
Sie können Widerspruch beim Kommunalen Jobcenter einlegen, wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind.
Dieser muss schriftlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist des Bescheides eingereicht werden.
Für Rückfragen zu Ihrem Widerspruch können Sie gerne an folgende Adresse richten:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Kommunales Jobcenter – Widerspruch
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
E-Mail: Jobcenter_Widerspruch@lra-sm.de

 

Forderungen
Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder Vollstreckungsankündigung zu einer offenen Forderung beim Kommunalen Jobcenter erhalten haben und Rückfragen dazu haben bzw. die Rückzahlungsmodalitäten abstimmen wollen, können Sie unter folgender Adresse mit dem Bereich in Kontakt treten, um weitere Absprachen zu treffen:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Kommunales Jobcenter – Forderungsmanagement
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
E-Mail: Jobcenter_Forderung_Haushalt@lra-sm.de