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Eingliederung in Arbeit

Beratung – Begleitung – Unterstützung

Herausgeber der Broschüre „Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende“: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bonn.

Das Sozialgesetzbuch Buch II (SGB II) definiert nach § 1 die Aufgabe und Zielstellung der Grundsicherung für Arbeitsuchende darin, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu stärken und dazu bei zu tragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Der Grundsatz des Forderns nach § 2 ist ein weiterer wichtiger Aspekt des SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Es sind in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Auf dieser Basis erhalten Sie an den Standorten Meiningen und Schmalkalden sachkundige und rechtssichere Beratung im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II).

Die Sachbearbeiter Eingliederung in Arbeit beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation zu Ihren Rechten und Pflichten. Wir sprechen mit Ihnen vertraulich über Unterstützungsangebote, die Ihnen den Weg zurück in das Arbeitsleben erleichtern sollen.

Bei Bedarf können Netzwerkpartner z.B. Beratungsstellen, Bildungs- und Sprachkursträger eingebunden werden.

Foto: LRA

Foto: LRA

In Beratungsgesprächen, zu denen Sie von Ihrem Sachbearbeiter Eingliederung in Arbeit regelmäßig eingeladen werden, sollten Sie besondere Anliegen und berufliche Ziele thematisieren, damit wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine zielgerichtete Unterstützung anbieten können.

Selbstverständlich können Sie jederzeit mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter Eingliederung in Arbeit einen Termin vereinbaren.

Ansprechpartner Eingliederung in Arbeit

An beiden Standorten steht jeweils ein Team in allen Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung in Arbeit beratend und unterstützend für Sie bereit. Entsprechend Ihrer individuellen Voraussetzungen, bezogen auf Alter, gesundheitliche Situation oder Migrationshintergrund, werden Sie durch spezialisierte Sachbearbeiter Eingliederung in Arbeit betreut.

 

Kontakt

Meiningen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Arbeit – FD Eingliederung in Arbeit Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693  485 8444
E-Mail: sst_jobcenter(a)lra-sm.de

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