Wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus seinem Erwerbseinkommen sichern kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Berücksichtigung von Erwerbseinkommen ist so ausgestaltet, dass derjenige, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, aufgrund der Freibeträge mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat als derjenige, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit Lebensunterhaltsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 deckt. Mit diesem Rechner können Sie die Freibeträge (Absetzbeträge) ermitteln.