Zielvereinbarung 2024

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und dazu beizutragen, dass Bedarfsgemeinschaften ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zu den Zielen, die daraus abgeleitet werden, zählen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug sowie die Verbesserung der sozialen Teilhabe.

Kommunale Eingliederungsleistungen sind Teil der gesetzlichen Leistungen des SGB II und Bestandteil einer umfassenden und ganzheitlichen Leistungserbringung. Die Verknüpfung arbeitsmarktlicher Eingliederungsleistungen mit kommunalen Eingliederungsleistungen ermöglicht bei Arbeitsuchenden mit komplexen Handlungsbedarfen eine umfassende Betreuung und kann die Eingliederung in das Erwerbsleben fördern.

Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie mit dem zugelassenen kommunalen Träger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen jährlich eine Zielvereinbarung ab.

Die Ziele für das Jahr 2024 wurden von den Partnern unterzeichnet. Die Inhalte können Sie lesen, indem Sie die Zielvereinbarung anklicken.