Bedarfe für Unterkunft im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurden die Bedarfe für Unterkunft ermittelt. Für Leistungsempfänger werden die Bedarfe für Unterkunft übernommen, soweit diese angemessen sind. Die angemessenen Brutto-Kaltmieten für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Produkttheorie angewendet. Es werden die Mietpreise für Wohnungen des einfachen Standards ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Brutto-Kaltmiete. Sie ist das Produkt aus Netto-Kaltmiete, den kalten Betriebskosten und einer maximalen abstrakten Wohnfläche. Dieser Angemessenheitsrichtwert soll gewährleisten, dass es den Leistungsberechtigten möglich ist, im Vergleichsraum ausreichend Wohnraum des einfachen Standards anzumieten. Zudem ist er Garant für ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln.
Bei der Anwendung der Angemessenheitsrichtwerte ist nicht die Wohnfläche, sondern nur die Anzahl der Personen je Bedarfsgemeinschaft maßgeblich.
Fortschreibung der Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmieten):
Vergleichsraum | Haushaltsgröße | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | Jede weitere Person | |
Meiningen | 325,36 | 381,00 | 477,75 | 540,90 | 644,70 | +92,10 |
Schmalkalden | 318,01 | 351,00 | 454,50 | 541,80 | 584,85 | +83,55 |
Zella-Mehlis | 334,18 | 378,60 | 480,00 | 558,00 | 652,05 | +93,15 |
Quelle: Mietwerterhebung Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2020
Für 6-Personen-Haushalte und größer können keine Angemessenheitsrichtwerte abgeleitet werden. Für diese Haushaltsgrößen muss eine konkrete Prüfung des Einzelfalls erfolgen.
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2020
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