Örtlicher Beirat

Zur Unterstützung der Arbeit des Fachbereichs Arbeit – Kommunales Jobcenter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde 2012 mit Beschlussfassung des Kreistages ein örtlicher Beirat nach § 18d SGB II gebildet. Er führt den Namen „Beirat des kommunalen Jobcenters des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“.

Zu seinen Aufgaben gehören:
Beratung und Empfehlungen für die Arbeit des Kommunalen Jobcenters bei der Auswahl  und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat das Kommunale Jobcenter zu berücksichtigen. Er wird bei Ausschreibungsverfahren im Bedarfsfall hinzugezogen.

Der örtliche Beirat kann dem Kommunalen Jobcenter Maßnahmen empfehlen, die der Wiedereingliederung in Arbeit für betroffene Hilfeempfänger, dem Grundsatz des Förderns und Forderns gemäß § 1 SGB II und der Umsetzung des SGB II im Allgemeinen dienlich und zweckmäßig sind.

Das Kommunale Jobcenter informiert das Gremium umfassend über laufende und geplante Maßnahmen im Vorfeld der Entscheidungsfindung.

Der Beirat fasst seine Beschlüsse sowie seine Empfehlungen an die Leitung des Kommunalen Jobcenters im Konsens der im Beirat vertretenen Arbeitsmarktakteure. Die Vertreter kommen alle sechs Monate zu einer Beratung zusammen.

Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Mit je einem Vertreter bzw. Stellvertreter aus unten stehenden regionalen Institutionen

    • IHK Südthüringen
    • HWK Südthüringen
    • Kreishandwerkerschaft Schmalkalden-Meiningen
    • Liga der freien Wohlfahrtspflege
    • DGB, Region Südthüringen
    • Städte- und Gemeindebund – Städte/Gemeinden
    • jeder Fraktion des Kreistages
    • Regionalstelle der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH
    • Agentur für Arbeit