Bildung und Teilhabe (BuT)

Flyer Bildung und Teilhabe im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Wenn Kinder und Jugendliche Wünsche haben – Das Bildungs- und Teilhabepaket kann helfen!

Viele Eltern kennen die Situation, dass ihr Kind Wünsche hat, die sie unmittelbar nicht erfüllen können. Ob es der Beitritt zum Verein ist, der Kinobesuch mit Freunden, die Tagesfahrt mit der Klasse – vielen Familien ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Kosten aufzubringen und ihren Kindern die soziale Teilhabe unmittelbar zu ermöglichen. In der Konsequenz bleibt der Wunsch des Kindes nicht selten unerfüllt. Aber das muss nicht sein. Sobald eine Sozialleistung bezogen wird, sei es Wohngeld, der Kinderzuschlag, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen nach dem SGB XII ist auch der Zugang zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket offen.

Was dafür getan werden muss?
Im Grunde nicht viel. Lediglich der Globalantrag und die entsprechende Anlage zu der gewünschten Leistung müssen ausgefüllt und an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, welches für die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistungen verantwortlich ist, geschickt werden. Dem Antrag fügen Sie idealerweise einen Nachweis über die bereits laufende Sozialleistung und ggf. ein Kostennachweis, soweit erforderlich, bei. Die vollständige Vorlage der Unterlagen vermeidet das Nachfragen des Landratsamtes und beschleunigt die Bearbeitung.

Für Bezieher von Bürgergeld ist es sogar noch einfacher. Sie müssen nur die jeweilige Anlage der gewünschten Leistung ausfüllen, denn der Antrag auf Bildung und Teilhabe gilt mit dem Hauptantrag auf Bürgergeld bereits pauschal als gestellt. Bildung-und-Teilhabe - Jobcenter

Wir haben nachfolgend die notwendigen Unterlagen kurz und kompakt für Sie zusammengestellt.

1. Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?

Die Voraussetzungen: 1. im Regelfall Bezug einer Sozialleistung (Bürgergeld, Wohngeld, KIZ, Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG) 2. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten (ACHTUNG! Es gibt eine Ausnahme: Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sind nur bis Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.)

2. Und welche Leistungen gibt es überhaupt? Hinweis: Mit einem Klick auf die jeweilige Leistung erhalten Sie weiterführende Informationen.

3. Und wie erhalte ich eine oder auch mehrere dieser Leistungen?

  • Ich öffne den entsprechenden Vordruck (siehe nächster Absatz), fülle diesen vollständig aus und unterschreibe ihn.
  • Ich füge einen Nachweis meiner Sozialleistung (i.d.R. der vollständige aktuelle Bewilligungsbescheid) bei.
  • Ich füge einen Kostennachweis bei, insofern dies gefordert wird (z.B. Vereinsbeitrag, Kosten für Klassenfahrt, Kosten für Nachhilfeunterricht)
  • Ich sende alles zusammen an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.

Nun stellt sich eventuell die Frage, welcher Vordruck denn überhaupt zu welcher Leistung gehört?

Die Antwort finden Sie nachfolgend:

Sie beziehen Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann verwenden Sie bitte diesen Globalantrag , um sich Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vollumfänglich zu sichern. Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass eine Bearbeitung des Globalantrages nur erfolgt, wenn Sie .
a.) die jeweilige Anlage, z.B. für gemeinschaftliches Mittagessen ausfüllen und damit Ihren Bedarf konkretisieren,
b.) den entsprechenden Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über den Kinderzuschlag oder den Bezug von Asylleistungen vorlegen.

HINWEIS: Diesen Antrag brauchen Sie NICHT ausfüllen, wenn Sie Bürgergeld beziehen, denn dann haben Sie die Leistungen bereits mit Ihrem Bürgergeld-Antrag beantragt.
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Nachfolgend werden die Anlagen farbig aufgeführt, mittels derer Sie Ihren Bedarf konkretisieren:

  1. Ihr Kind nimmt in der Kita oder Schule am gemeinschaftlichen Mittagessen teil bzw. Sie möchten es dafür anmelden? Füllen Sie diese Anlage aus, dann kann das Mittagessen für Ihr Kind bezahlt werden.
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  2. Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und möchte gern in einen Verein eintreten oder anderweitig soziale Teilhabe (z.B. ein Kinobesuch mit Freunden) erfahren? Dafür gibt es pro Monat einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15,- €, wenn Sie diese Anlage ausfüllen und einen Nachweis über die Teilnahme beifügen.
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  3. Ihr Kind benötigt Nachhilfe in bestimmten Fächern, ist vielleicht sogar versetzungsgefährdet? Dann füllen Sie diese Anlage aus. Wichtig ist, dass Sie der Anlage gleich ein Angebot für Nachhilfeunterricht und eine fachliche Stellungnahme der Schule beifügen. Für die Stellungnahme durch die Schule nutzen Sie ebenfalls die Anlage, die Seiten 3 + 4 der Anlage sind hierfür vorgesehen.
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  4. Ihr Kind benötigt Materialien wie Stifte, Hefte für die Schule? Dafür gib es den persönlichen Schulbedarf, der 2x jährlich als Pauschale ausgezahlt wird. Für Bezieher von Bürgergeld wird der Schulbedarf zum 01. Februar und 01. August jeden Jahres automatisch ausgezahlt. Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen und Leistungen nach dem AsylbLG beantragen den Schulbedarf über den Globalantrag
  5. Es steht ein Ausflug oder eine Klassenfahrt an? Dann füllen Sie bitte diese Anlage aus und reichen Sie zusammen mit dem Kostenangebot der Kita bzw. Schule bei uns ein.
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  6. Ihr Kind muss mit dem Bus zur Schule fahren und die Kosten werden nicht anderweitig übernommen? Füllen Sie diese Anlage aus, fügen Sie entsprechende Kostennachweise bei und lassen Sie die Übernahmemöglichkeit der anfallenden Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket prüfen.
Und wenn Sie jetzt noch Fragen haben

zu unseren Leistungen, dem Antragsverfahren oder den erforderlichen Kostennachweisen, dann stehen wir Ihnen natürlich gern beratend zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir informieren Sie gerne zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Bildung und Teilhabe
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485 8444
Email: servicestelle_jobcenter@lra-sm.de

 

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