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Leistungsgewährung

Sie befinden sich gerade in einer Lebenssituation, in der Sie von Ihrem derzeitigen Einkommen nicht leben können?

Wir im Kommunalen Jobcenter Schmalkalden-Meiningen (KJC) sind für Sie da und helfen Ihnen mit der notwendigen finanziellen Unterstützung, die Ihnen vielleicht mit dem Begriff Bürgergeld bekannt ist.

Was sich genau dahinter verbirgt, erfahren Sie nachfolgend.

Wann bin ich anspruchsberechtigt?

Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren noch nicht erreicht haben und

  • erwerbsfähig sind, das heißt mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen oder Vermögen decken können sowie
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Herausgeber der Broschüre „Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende“: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bonn.

Leistungen können dabei auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Haushalt zusammen leben (Bedarfsgemeinschaft).

Falls Sie nicht erwerbsfähig sind oder bereits die Altersgrenze erreicht haben und Leistungen zum Lebensunterhalt benötigen, können Sie sich an den Fachdienst Soziales und Teilhabe des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen wenden und dort Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch  (SGB XII) beantragen.

Das Bürgergeld umfasst

  • den maßgebenden Regelbedarf,
  • im Einzelfall Mehrbedarfe und
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wo kann ich Leistungen nach dem SGB II beantragen?

Die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II ist mit Terminvereinbarung in der Servicestelle des Kommunalen Jobcenters während der Servicezeiten möglich.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Bescheiden?

Bild auf Pixabay

Ist ein Bescheid unverständlich? Können Sie möglicherweise nicht nachvollziehen, wie Ihre Leistungen berechnet wurden? Möchten Sie wissen, auf welche Leistungen Sie ggf. Anspruch haben?

Wir erläutern Ihnen gern unsere Bescheide und die Ihnen zustehenden Leistungen.

Bitte teilen Sie uns Ihren Beratungswunsch mit. Wir vereinbaren gern einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen, um Ihre Fragen und Anliegen zu klären.

 

 

Kontakt

Meiningen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Arbeit – FD Sicherung des Lebensunterhalts Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693  485 8444
E-Mail: sst_jobcenter(a)lra-sm.de

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

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