Bürgergeld – Antragsunterlagen hier verfügbar

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 ist das neue Bürgergeld in Kraft getreten und löst das bis dahin gültige Arbeitslosengeld II ab.

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die bisher Arbeitslosengeld II erhalten haben, entsteht hierdurch kein Handlungsbedarf. Sie erhalten das Bürgergeld ab 01.01.2023 automatisch und müssen dies nicht extra beantragen.

Das Bürgergeld umfasst folgende Sonderregelungen für die ersten 12 Monate des Leistungsbezuges:

  • Karenzzeit für Vermögen (nur erhebliches Vermögen wird berücksichtigt, das sind 40.000 € für den Antragsteller und 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft),
  • Karenzzeit für Kosten der Unterkunft und damit einhergehend die Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten und angemessenen Heizkosten.

Die zur Beantragung des Bürgergeldes erforderlichen Antragsunterlagen haben wir Ihnen im nachfolgenden Text aufgeführt.

Wenn Sie erst einmal ermitteln wollen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld hätten, dann können Sie über den Bürgergeld Rechner der Caritas Ihren möglichen Anspruch ermitteln (die Ergebnisse sind ohne Gewähr und in Abhängigkeit der Vollständigkeit Ihrer Eingaben zu betrachten).

Um Ihnen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft schnell und unbürokratisch die Ihnen zustehenden Leistungen auszahlen zu können, bitten wir Sie darum, in jedem Falle die folgenden Unterlagen immer auszufüllen und uns vorzulegen: 

Hauptantrag
Anlage Einkommen (für alle Personen ab 15 Jahre)
Anlage Vermögen (als Selbstauskunft für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auszufüllen)
nur für Selbstständige: Anlage EKS
Anlage KDU (für Wohnkosten bei Mietwohnung bzw. Eigenheim)

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Sie leben mit Ihrem (Ehe-)Partner / Ihrer (Ehe-)Partnerin zusammen? Dann füllen Sie bitte die Anlage WEP aus.
Haben Sie Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft? Je nachdem, wie alt Ihre Kinder sind, füllen Sie bitte die nachfolgenden Anlagen aus:
Kinder unter 15 Jahre: Anlage KI
Kinder ab 15 Jahre: 
Anlage WEP

(Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Kinder auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen können. Die Beantragung ist vom Hauptantrag mit umfasst, das heißt, diesen Antrag brauchen Sie NICHT ausfüllen, wenn Sie Bürgergeld beziehen, denn dann haben Sie die Leistungen bereits mit Ihrem Bürgergeld-Antrag beantragt. Wenn Sie kein Bürgergeld erhalten, dann sind je nach Leistungsart entsprechende Anlagen auszufüllen, welche Sie hier finden.)
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Sie sind über 25 Jahre und leben mit Ihren Eltern zusammen? Oder Sie leben mit sonstigen Verwandten (Onkel, Tanten, Großeltern etc.) zusammen?
Dann füllen Sie bitte für jede Person die
Anlage HG aus.
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Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen?
Dann füllen Sie bitte die
Anlage VE aus.
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Sie erhalten Unterhalt bzw. haben Anspruch auf die Gewährung von Unterhalt für sich und/oder ihre Kinder?
Dann füllen Sie bitte die
Anlage UH 1 (Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt)
Anlage UH 2 (Unterhaltsanspruch aus Schwangerschaft bzw. wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern
Anlage UH3 (Unterhaltsanspruch für Kinder unter 25 Jahre)

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Sie möchten einen Mehrbedarf beantragen, z.B. weil Sie schwanger sind oder eine kostenaufwändige Ernährung benötigen?
Dann füllen Sie bitte
Anlage Mehrbedarf (MEB) aus.
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Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen benötigen, können Ihnen nachfolgende Ausfüllhinweise behilflich sein:
Ausfüllhinweise Hauptantrag
Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
Hinweise für Selbstständige

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Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nicht alle verfügbaren Antragsvordrucke eingestellt sind, sondern nur diejenigen, welche regelhaft im Rahmen der Beantragung von Bürgergeld zur Anwendung kommen.

Alle Antragsvordrucke und Hinweisblätter finden Sie gebündelt hier.

Zur Abgabe der Antragsunterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns.
Sie können uns via Mail über die servicestelle_jobcenter@lra-sm.de oder telefonisch unter der 03693/4858444 kontaktieren.