Sozialleistungsanspruch wegen höherer Heizkosten?

Die Kosten für Haushaltsenergie (wie Strom, Gas, Heizöl) sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen und ein weiterer Preisanstieg ist in den nächsten Monaten wahrscheinlich. Diese Preissteigerungen belasten die Haushalte stark, insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Daher steht zunehmend die Frage im Raum, welche Institutionen und Behörden bei der Bewältigung der stark steigenden Kosten helfen können. Das Kommunale Jobcenter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen kann hierbei eine der möglichen Anlaufstellen im Landkreis sein.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, dass eine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter nicht unbegrenzt erfolgt, sondern sich grundsätzlich an den angemessenen Verbrauchswerten eines Haushaltes orientiert. Was als angemessener Verbrauchswert gilt, das ist dem aktuellen Heizspiegel für Deutschland zu entnehmen. Die darin definierten Werte richten sich nach der tatsächlichen Wohnungs- bzw. Hausgröße sowie nach der Anzahl der Personen, welche in einem Haushalt zusammenleben. Bei der Prüfung etwaiger Ansprüche auf staatliche Grundsicherungsleistungen werden diese Werte zugrunde gelegt. Auch wenn Sie bisher keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann geprüft werden, ob durch die gestiegenen Heizkosten ein laufender oder einmaliger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht.

Voraussetzung hierfür ist, dass diese Kosten nicht durch das laufende monatliche Einkommen und/oder Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gedeckt sind. Das bedeutet, dass vorrangig vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen für die Deckung der Bedarfe eingesetzt werden muss. Auch wenn „nur“ die Heizkosten übernommen werden sollen, muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss. Die Bearbeitung eines solchen Antrages braucht, je nach Antragsaufkommen eine Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen nach Eingang eines vollständigen Antrages.

Wir empfehlen, grundsätzlich vor jeder Antragstellung zu prüfen, ob es sinnvoll ist, ergänzend Leistungen des Kommunalen Jobcenters Schmalkalden-Meiningen zu beantragen. Sie können zur Anspruchsprüfung den Arbeitslosengeld II (ALG II) Rechner der Caritas nutzen (die Ergebnisse sind ohne Gewähr und in Abhängigkeit der Vollständigkeit Ihrer Eingaben zu betrachten). Klicken Sie einfach auf der Homepage des Jobcenters des Landkreises auf den Button und folgen Sie den Anweisungen zur Eingabe des ALG II Rechners der Caritas auf der Homepage.

Informationen zum Bürgergeld

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben. Aktuelle Informationen zum Bürgergeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  (BMAS) erfahren. Sie finden dort auch die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Bürgergeld-Gesetz. Da das Gesetz bisher noch nicht beschlossen wurde, können hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

FAQ – Allgemeine Fragen

Mein monatlicher Abschlag für Strom (Haushaltsstrom) hat sich stark erhöht. Kann das Jobcenter helfen? Kosten für Strom (Haushaltsstrom) sind anteilig in den Regelbedarfen enthalten. Die für den Haushaltsstrom anfallenden (erhöhten) Kosten können daher im Rahmen der Bedarfsberechnung nicht gesondert berücksichtigt werden. Sollten Sie Ihren Bedarf grundsätzlich mit Einkommen und Vermögen decken können, entsteht allein durch die Erhöhung des Stromabschlages daher keine Hilfebedürftigkeit und damit kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Mein monatlicher Abschlag für Gas (Heizkosten) hat sich stark erhöht. Kann das Jobcenter helfen? Sollten Sie Ihren gestiegenen Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen decken können, können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.

Durch meinen Vermieter wurden die Vorauszahlungen für die Heiz- und Betriebskosten stark erhöht. Kann das Jobcenter helfen? Sollten Sie Ihren gestiegenen Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen decken können, können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.

Ich habe eine Nachzahlung aus meiner Jahresabrechnung für Strom (Haushaltsstrom). Übernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung? Eine Übernahme der Nachzahlung aus einer Jahresabrechnung für Strom (Haushaltsstrom) ist durch das Jobcenter leider weder mit noch ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II möglich.

Ich habe eine Nachzahlung aus meiner Jahresabrechnung für Gas (Heizkosten). Übernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung? Sollten Sie Ihren durch die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung für Gas erhöhten Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen decken können, kann für Sie im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen.

Kann ich ein Darlehen für meine Strom- und/oder Gasnachzahlung erhalten? Sollten Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist die Gewährung eines Darlehens zur Begleichung der Nachzahlung durch das Jobcenter leider nicht möglich.

Ich muss Öl tanken, übernimmt das Jobcenter die Rechnung? Durch die Bevorratung mit Heizöl kann im Monat der Fälligkeit durch einen einmaligen Bedarf Hilfebedürftigkeit und damit ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entstehen. Bitte wenden Sie sich zwecks Antragsstellung unter Vorlage eines Kostenvoranschlags an das Jobcenter. Diese Verfahrensweise gilt auch für andere selbst von Ihnen zu beschaffende Heizmittel wie Holz, Kohle oder Flüssiggas.

Ich erhalte aktuell Kinderzuschlag (KiZ) und/oder Wohngeld. Kann ich ALG II beantragen? Die Bundesregierung hat aufgrund der gestiegenen Energiekosten ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Wohngeldhaushalten wurde danach bereits ein einmaliger Heizkostenzuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise gezahlt. Die Auszahlung eines ebenfalls nach Haushaltsgröße gestaffelten Heizkostenzuschuss II folgt für Personen, denen im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens in einem Monat Wohngeld bewilligt wurde. Grundsätzlich zählen Kinderzuschlag und Wohngeld zu den Sozialleistungen, die vorrangig vor den Leistungen nach dem SGB II in Anspruch zu nehmen sind. Ein Anspruch auf (ergänzende) Leistungen nach dem SGB II kann bei Bezug von Kinderzuschlag jedoch geprüft werden.

Ich beziehe eine Altersrente und kann meinen Abschlag oder die Nachforderung nicht begleichen. Kann ich ALG II beantragen? Der Bezug einer Altersrente schließt einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II aus. Gegebenenfalls kann für Sie ein ergänzender Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bestehen. Zuständig hierfür ist das Sozialamt.

Sollten über die Informationen in diesem Artikel und den FAQ hinaus noch weitere Fragen offengeblieben sein oder möchten Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, beraten wir Sie gerne. Sie können sich über unsere Kontaktmail servicestelle_jobcenter@lra-sm.de  oder auch telefonisch unter der 03693/4858444 mit uns in Verbindung setzen.