Servicestelle

Neu im Jobcenter?

Erste Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen ist unsere Servicestelle mit Terminvereinbarung innerhalb unserer Servicezeiten bzw. telefonisch unter 03693/485 8444 oder per Kontaktformular (Informationen nach der DSGVO).

(Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay)

In der Servicestelle stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Dies kann mündlich (mit Terminvereinbarung!), telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Ihre Antragstellung ist an keine bestimmte Form gebunden.

Wichtig: Auch bei der formlosen Antragstellung müssen alle notwendigen Angaben (Anschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum, formlose Angabe der Einkünfte) gemacht werden.

Gern bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung zur Antragsausgabe an. Eine persönliche Vorsprache ist mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb unserer Servicezeiten möglich.

Sie benötigen zur Antragstellung:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Ihren Pass
  • eine Meldebescheinigung
  • persönliche Angaben von allen Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Geburtsdatum, Angaben zum Lebenslauf)

Alternativ können Sie sich die Antragsunterlagen hier aufrufen und diese auch direkt am Computer ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass bei einer postalischen Übersendung Ihres Antrages an uns eine Antragstellung erst mit dem Tag des Posteingangs gewährleistet ist.

(Bild von Krissie auf Pixabay)

Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle eine persönliche Vorsprache in unserer Servicestelle, um Sie kompetent beraten und um Sie innerhalb der Antragstellung und -bearbeitung von Anfang an begleiten zu können. Zeitliche Verzögerungen im Antragsverfahren können somit vermieden werden.

Bei der erstmaligen Antragstellung müssen Sie umfassende Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Dazu erhalten Sie Antragsformulare, die die notwendigen Angaben zu sämtlichen Themen abfragen, die für das Prüfen des Antrags wichtig sind. Damit das Bürgergeld korrekt berechnet werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich.

Etwa einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes können Sie bei Bedarf einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen stellen.

Wenn es Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gibt – z.B. durch Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners (m/w/d), Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw. – wenden Sie sich bitte umgehend an das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen.

Veränderungsmitteilung Information nach der DSGVO

Bildung und Teilhabe

In der Servicestelle können Sie sich auch zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit vorheriger Terminvergabe beraten lassen und die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten.

Kontakt

Meiningen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Arbeit – FD Servicestelle und BuT
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693  485 8444
E-Mail: sst_jobcenter(a)lra-sm.de

Einwilligung zur Nutzung der E-Mail-Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Informationen nach der DSGVO