Menschen in Not aufzufangen und ihnen neue Lebens- und Arbeitsperspektiven zu geben – dafür sorgt das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende (und geregelt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II). Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird. Außerdem unterstützen die Jobcenter dabei, zügig und zugleich dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen. Sie bieten den erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten umfassende Hilfe bei der Jobsuche und Aufnahme von Arbeit.
Durch das Bürgergeld-Gesetz wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert und auf aktuelle sozial- und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen ausgerichtet. Für die Jobcenter-Beschäftigten werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die ihre gute Arbeit vor Ort unterstützen und die erfolgreiche Praxis der vergangenen Jahre verstetigen.
Jenseits der Anpassung der Regelbedarfe zielt das Bürgergeld-Gesetz vor allem darauf ab, die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten noch wirksamer dabei zu unterstützen, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen.
Dazu werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit der Bürgergeld-Berechtigen mit den Jobcentern verbessert und bürokratische Hürden abgebaut.
Die Broschüre „Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bonn herausgegeben. Sie zeigt, welche Rechte und Pflichten Bürgergeld-Beziehende haben und welche Möglichkeiten und Hilfen das Bürgergeld bietet. Link
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