Zum 1. Januar 2023 trat das neue Bürgergeld in Kraft. Die Einführung aller damit verbundenen Änderungen erfolgten grundsätzlich in zwei Schritten: erste Regelungen griff ab 1. Januar, weitere folgten dann ab 1. Juli 2023.
Ausführlichere Informationen zum Bürgergeld sind auf der Internetseite www.sgb2.info zu finden. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezog, erhielt ab 1. Januar 2023 automatisch
Bürgergeld anstelle der bisherigen Leistung Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Insofern noch ein laufender Bewilligungszeitraum bestand, war kein neuer Antrag erforderlich. Wer erstmals
ab Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld hatte, musste einen Erstantrag stellen.
Die Regelsätze wurden automatisch zum 1. Januar 2023 erhöht. Mit Regelsätzen sind die Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und persönliche Bedürfnisse. Zusätzlich können auf Antrag angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung und im Bedarfsfall Mehrbedarfe z.B. bei Alleinerziehung, kostenaufwendiger Ernährung bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Schwangerschaft gewährt werden.
Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023:
Regelbedarf für … Höhe
– Alleinstehende, Alleinerziehende 502 Euro
– Volljährige Partner 451 Euro
– Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 – 24 Jahre) 402 Euro
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen
Trägers umziehen (18 – 24 Jahre)
– Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur 420 Euro
Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre)
– Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung 348 Euro
des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre)
– Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) 318 Euro
Die angepassten Beträge wurden automatisch an Leistungsempfänger ausgezahlt.
Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, liefen nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
Kunden*innen behielten auch ihre Ansprechpartner*innen im Kommunalen Jobcenter.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Kommunalen Jobcenters wurden Schritt für Schritt im kommenden Jahr angepasst. Nach und nach wurden Anträge, Bescheide und Schreiben auf das Bürgergeld umgestellt.
Sollten dennoch Fragen bestehen, können Kunden diese über das Kontaktformular unter www.jobcenter@lra-sm.de an das Kommunale Jobcenter richten.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: