Ab 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen des Kommunalen Jobcenters oder des Sozialamtes – Antragsunterlagen für nahtlosen Übergang ausgegeben
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Vom 1. Juni 2022 an, werden Schutzsuchende aus der Ukraine voraussichtlich Anspruch auf Bürgergeld (Leistungen nach SGB II) oder Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII) haben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, die entsprechende Rechtsgrundlage steht aber noch aus. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, hat das Landratsamt bereits jetzt, frühzeitig, Anträge an Geflüchtete aus der Ukraine ausgegeben.
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen in den neuen Rechtskreisen wird weiterhin die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer durch den Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts) oder eines Aufenthaltstitels sein. Daher müssen sich Geflüchtete aus der Ukraine immer zuerst in der Ausländerbehörde melden und dort registrieren lassen.
Für Geflüchtete mit entsprechendem Aufenthaltsrecht wird ab 1. Juni 2022 das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II-Regelleistungen und Kosten der Unterkunft und Heizung) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Kinder erbringen. Hierfür wurde folgende Servicenummer im Kommunalen Jobcenter Schmalkalden-Meiningen für Fragen geschaltet: 03693 4858419.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie Altersrentner werden dann voraussichtlich entsprechende Leistungen nach dem SGB XII vom Fachdienst Soziales und Teilhabe erhalten. Derzeit werden entsprechende Vorbereitungen getroffen, um den Übergang fließend zu gestalten.
Sobald durch die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung oder der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung zum 1. Juni 2022 bereits jetzt möglich.
Mit Übergang in das Kommunale Jobcenter beziehungsweise den Fachdienst Soziales und Teilhabe ändern sich auch die Regelungen für die Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung sollen in der Folge neue Verträge zwischen Mieter (geflüchtete Personen) und Vermieter abgeschlossen werden. Bis dies erfolgt ist, werden die getroffenen Vereinbarungen mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen vorübergehend anerkannt, um die weitere Unterbringung zu gewährleisten.
Sollten Fragen der Vermieter und Unterstützer der ukrainischen Familien auftreten, kann gerne eine telefonische Beratung innerhalb der Servicezeiten des Landratsamtes durch das Kommunale Jobcenter unter der 03693/485 8419 und den Fachdienst Soziales und Teilhabe unter der 03693/485 8617 in Anspruch genommen werden.
„Wir sind bemüht, den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, es ist leider dennoch erforderlich, dass Flüchtlinge aus der Ukraine einen neuen Antrag auf Leistungen stellen müssen, wenn sie sich ab dem 1. Juni 2022 weiterhin im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufhalten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigen“, erklärt Steffi Ebert, Leiterin des Kommunalen Jobcenters.
Antragsunterlagen erhalten Geflüchtete nicht nur am Zahltag im Landratsamt, sondern auch durch eine telefonische Antragstellung unter 03693/485 8419 (Kommunales Jobcenter, Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld) beziehungsweise 03693/485 8617 (Fachdienst Soziales und Teilhabe, Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, „Sozialhilfe“) sowie auf der Homepage des Landratsamtes. Der Antrag kann auf der Website direkt aufgerufen und ausgefüllt werden.
- Antrag auf Leistungen nach dem SGB II: jobcenter.lra-sm.de
– Anträge/Formulare - Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII: lra-sm.de
– Soziales, Jugend und Gesundheit à Sozialhilfe à Formulare Anträge
Die Übermittlung der Antragsunterlagen kann per Mail an oder auf dem postalischen Weg erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Antrag immer erst ab dem Monat gilt, in dem er in der Behörde eingegangen ist.
E-Mail Kommunales Jobcenter: servicestelle_jobcenter@lra-sm.de
E-Mail Fachdienst Soziales und Teilhabe: sozialamt@lra-sm.de
Wichtig: Die Beratungsstellen Neue Arbeit Thüringen e.V. (NAT) und die IFBW e.V. stehen für anerkannte Flüchtlinge in Meiningen und Schmalkalden, insbesondere zur Unterstützung für Fragen der Antragstellung sowie weitere Behördengänge, zur Verfügung.
Kontaktdaten:
IFBW e.V. Schmalkalden
Rötweg 6, 98574 Schmalkalden
Telefon: 03683 466960
https://www.bildung-sm.de
ifbw-schmalkalden@bildung-sm.de
Frau Luther/ Frau Kaufmann/Frau Bogen
Sprechzeiten – Rötweg 6
Dienstag: 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr
Sprechzeiten – Allendestraße 30
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
IFBW e.V. Meiningen
Bodenweg 8a, 98617 Meiningen
Telefon: 03693 886603
https://www.bildung-sm.de
ifbw-meiningen@bildung-sm.de
Christine Odi
Sprechzeiten – Bodenweg 8a
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
NAT Neue Arbeit Thüringen e.V.
Utendorfer Str. 118, 98617 Meiningen
Herr Talal Al-Lujami
Telefon 03693 840175
Handy 01575 2620826
E-Mail: TAllujami@nat-mgn.de
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