Kommunales Jobcenter informiert: Unterstützung auch für Selbständige und andere Personen mit geringem oder keinem Einkommen
Die Bundesregierung hatte bereits im März 2020 ein historisches Sozialschutzpaket auf den Weg gebracht, das unter anderem für einen begrenzten Zeitraum erleichterte Zugangsbedingungen für das SGB II beinhaltet. Dabei wurden die Vermögensprüfung (insofern kein erhebliches verfügbares Vermögen vorhanden ist) für sechs Monate ausgesetzt, die Kosten für Unterkunft und Heizung für sechs Monate in tatsächlicher Höhe ohne Prüfung der Angemessenheit übernommen und der Grundantrag auf Arbeitslosengeld II vereinfacht und kürzer gefasst.
Selbstständige, Freiberufler und alle anderen erwerbsfähigen Personen mit Einkommen – etwa aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld – haben grundsätzlich einen Anspruch aus Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), sofern das Einkommen und Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. „Ob Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch haben könnten, können wir gerne vorab telefonisch klären“, bietet Steffi Ebert, Fachbereichsleiterin des Kommunalen Jobcenters an.
Auch Antragstellungen, Änderungsmitteilungen der persönlichen Lebensverhältnisse oder Auskünfte zu Leistungen und Ansprüchen können heutzutage bequem von zu Hause aus per Telefon oder per E-Mail erfragt beziehungsweise vorgenommen werden.
„Um noch besser für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar zu sein, wurde der Internetauftritt des Kommunalen Jobcenters überarbeitet. Unsere Kunden können nun besser die vereinfachten Antragsunterlagen inklusive aller erforderlichen Anlagen mit entsprechenden Erläuterungen zum Ausfüllen am PC finden“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. „Der Zugang zu Leistungen für die Bürgerinnen und Bürgern ist nutzerfreundlicher gestaltet.“ Nur die Unterschrift auf dem vereinfachten Antrag müsse noch von Hand geleistet werden. Das Kommunale Jobcenter habe seit Beginn der Pandemie seine Arbeitsprozesse flexibel und pragmatisch an die Lage angepasst, so die Landrätin.
„Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den bekannten Kontaktdaten gern zur Verfügung“, sagt Ebert und erläutert weiter: „Sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, geht der Antrag in die Bearbeitung. Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger unbedingt darauf zu achten, möglichst vollständige Unterlagen einzureichen. Je schneller der Antrag vollständig vorliegt, umso schneller können wir den Antrag bearbeiten.“
Unterlagen können postalisch, aber auch per Mail im Kommunalen Jobcenter eingereicht werden. Da die Vorlage notwendiger Dokumente wie ein Personalausweis oder die Chipkarte der Krankenkasse gerade nicht möglich sind, akzeptiert das Kommunale Jobcenter in Anbetracht der besonderen Umstände auch Kopien oder mit dem Smartphone abfotografierte Nachweise, die eingereicht werden.
Unterstützung erfahren Antragstellende beziehungsweise Empfänger von Leistungen auch durch den Bereich Eingliederung in Arbeit. In Beratungen werden Fragen rund um das Thema Arbeit und Selbstständigkeit erörtert, die Unterstützungsleistungen des Kommunalen Jobcenters und weitere allgemeine Fragen besprochen.
Für Selbstständige, Freiberufler und alle anderen Betroffenen hat das Kommunale Jobcenter eine Servicehotline, um allgemeine Anfragen rund um das Thema Antragstellung zu klären, geschaltet. Diese lautet: 03693 485 – 8444. Zudem können Kunden das Kommunale Jobcenter jederzeit über das Kontaktformular www.lra-sm.de/jobcenter erreichen.
Eine persönliche Vorsprache im Kommunalen Jobcenter ist ab sofort mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Corona-Vorgaben des Landes Thüringen möglich. Vorrangig aber werden die Kunden des Jobcenters gebeten, die Kontaktmöglichkeit per Telefon, Post oder E-Mail zu nutzen.