Arbeitslosengeld II: Antragstellung und aktuelle Sonderregelungen

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dies ermöglicht rückwirkend zum 1. März 2020 einen erleichterten Zugang in die soziale Grundsicherung insbesondere für (Solo-)Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit z.B. Kurzarbeitergeld. Die Regelungen gelten bis 31.12.2022. Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II finden Sie hier.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Für Anträge, im oben genannten Zeitraum, erfolgt vorübergehend keine Prüfung des Privatvermögens (z. B. Eigenheim, Auto, etc.), wenn die Höhe des Vermögens nicht erheblich ist. (Pro Antragsteller 60 000 Euro / jede weitere Person 30 000 Euro). Eventuell vorhandenes Betriebsvermögen bei Selbständigen ist der Selbständigkeit zuzuordnen und bleibt unangetastet.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Kommunale Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Das bedeutet, dass die Angemessenheit der Unterkunft für Bewilligungen, die im oben genannten Zeitraum beginnen, sechs Monate nicht geprüft wird. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden in der tatsächlichen Höhe bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt.

Das Kommunale Jobcenter hat eine Servicehotline für Selbständige, Freiberufler und alle anderen Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 03693 485 – 8444. Ferner kann hier per E-Mail Kontakt aufgenommen werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:

Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung

Informationen zum Bezug von Leistungen