Kommunales Jobcenter passt Öffnungszeiten in der Servicestelle Schmalkalden an – Öffnungszeiten der Fachdienste Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhaltes sind nicht betroffen
Die erfolgreiche Entwicklung der heimischen Wirtschaft und die erfolgreiche Arbeit des Kommunalen Jobcenters haben in den vergangenen sieben Jahren zu einer positiven Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt geführt. Im Monat August betreute der Fachbereich Arbeit im Landratsamt noch 2679 Bedarfsgemeinschaften und 1549 Arbeitslose im SGB-II-Bereich. Zum Vergleich: Als das Kommunale Jobcenter im Jahr 2012 die Aufgabe von der Agentur für Arbeit übernahm, lagen die Fallzahlen um 40 bis 45 Prozent über dem heutigen Niveau. Auch die Anzahl an Anträgen etwa für das Arbeitslosengeld II ging in den vergangenen Jahren stetig zurück. „Derzeit haben wir etwa 100 Neuanträge pro Monat. Rund ein Drittel davon in Schmalkalden“, erklärt Steffi Ebert, Leiterin des Kommunalen Jobcenters.
Aufgrund des aktuellen Bedarfs passt das Kommunale Jobcenter daher ab 1. Oktober 2019 die Öffnungszeiten in der Servicestelle des Kommunalen Jobcenters am Standort Schmalkalden an:
Montag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Wichtig: Die Öffnungszeiten der Fachdienste Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts in der Außenstelle Schmalkalden bleiben von der Änderung unberührt. Hier gelten weiterhin die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:
Montag bis Mittwoch | 8:30 Uhr bis 12 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Freitag | 8:30 Uhr bis 12 Uhr |
Zum Hintergrund: Grundsätzlich steht allen Bürgerinnen und Bürgern auch die Servicestelle am Standort Meiningen im Rahmen der gewohnten Öffnungszeiten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Verfügung. In den Servicestellen können Bürgerinnen und Bürger allgemeine Fragen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Bildungs- und Teilhabeleistungen klären, Arbeitslosengeld II oder Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen beziehungsweise über die Servicestelle einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin für Leistungsangelegenheiten oder Eingliederungsfragen vereinbaren.
Alle Eingliederungsfragen, etwa, wenn es um die Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche oder die Beantragung von Förderleistungen bei der Aufnahme einer Ausbildung geht, können über den Fachdienst Eingliederung in Arbeit an den Standorten Meiningen und Schmalkalden zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes erledigt werden. Das Gleiche gilt bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit sowie Fragen, die den Bezug von Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft betreffen.
Der Zugang zu den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Bereiche Sicherung des Lebensunterhaltes bzw. Eingliederung in Arbeit ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Landratsamtes an beiden Standorten je nach Wohnort möglich. Um jedoch eine entsprechende Vorbereitung auf den jeweiligen Sachverhalt beziehungsweise die jeweilige Anfragen zu ermöglichen und um Wartezeiten zu vermeiden, bittet das Kommunale Jobcenter grundsätzlich um eine vorherige Terminvereinbarung. Hierfür stehen neben der persönlichen Vorsprache in der Servicestelle folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
– das Kontaktformular bzw. Antragsformulare
– das Servicetelefon 03693 485 8444 (erreichbar morgens Mo – Fr 8:30 – 12:00 Uhr und nachmittags Mo – Mi 13:00 bis 15:30 Uhr, Do 13:00 bis 18:00 Uhr)
– sowie die bekannten direkten Kontaktmöglichkeiten zu den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.