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Einmalige Hilfen

In Einzelfällen erhalten Sie einmalige Beihilfen für neue Haushaltsgegenstände:

  • wenn Sie Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben,
  • wenn Sie als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde,
  • wenn Sie obdachlos sind oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen,
  • wenn Sie nach langer Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden,
  • wenn Sie ein Kind bekommen haben oder das erste Mal ein Kind bei Ihnen zu Hause aufnehmen, das kein Pflegekind ist,
  • zur Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie für die Miete von therapeutischen Geräten

Trifft eine der oben genannten Situationen auf Sie zu, hängt die Höhe der einmaligen Beihilfe für Ihre Haushaltsgegenstände von der Anzahl der Personen ab, die bei Ihnen zu Hause leben.

In bestimmten Situationen haben Sie auch Anspruch auf einmalige finanzielle Unterstützung für neue Bekleidung, z.B.:

  • wenn Sie Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben,
  • wenn Sie nach längerer Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden,
  • wenn sich aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.
  • Wenn Sie ein Baby erwarten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einmaligen Beihilfen für die notwendige Bekleidung zur Seite.

Eine Beratung zum konkreten Umfang der jeweiligen Leistungen erhalten Sie in Ihrem Kommunalen Jobcenter.

Gewährung von Darlehen

Es gibt Situationen, die nicht vorhersehbar sind und in denen man dringend Geld für bestimmte Dinge benötigt, etwa wenn die Waschmaschine und der Herd gleichzeitig zur Reparatur müssen. Reichen Ihre Ersparnisse in einem solchen Fall nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beantragen.

Gerne beraten wir Sie und prüfen gemeinsam, ob ein Darlehen für die Notsituation gewährt werden kann. Sollte dies der Fall sein, erläutern wir Ihnen alles Wichtige zu den Voraussetzungen, zum Tilgungszeitraum und zu den Tilgungsraten.