{"id":5665,"date":"2022-11-04T07:51:39","date_gmt":"2022-11-04T07:51:39","guid":{"rendered":"https:\/\/jobcenter.lra-sm.de\/?p=5665"},"modified":"2024-11-12T10:09:29","modified_gmt":"2024-11-12T10:09:29","slug":"sozialleistungsanspruch-wegen-hoeherer-heizkosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jobcenter.lra-sm.de\/?p=5665","title":{"rendered":"Sozialleistungsanspruch wegen h\u00f6herer Heizkosten?"},"content":{"rendered":"<p>Die Kosten f\u00fcr Haushaltsenergie (wie Strom, Gas, Heiz\u00f6l) sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen und ein weiterer Preisanstieg ist in den n\u00e4chsten Monaten wahrscheinlich. Diese Preissteigerungen belasten die Haushalte stark, insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Daher steht zunehmend die Frage im Raum, welche Institutionen und Beh\u00f6rden bei der Bew\u00e4ltigung der stark steigenden Kosten helfen k\u00f6nnen. Das Kommunale Jobcenter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen kann hierbei eine der m\u00f6glichen Anlaufstellen im Landkreis sein.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, dass eine finanzielle Unterst\u00fctzung durch das Jobcenter nicht unbegrenzt erfolgt, sondern sich grunds\u00e4tzlich an den angemessenen Verbrauchswerten eines Haushaltes orientiert. Was als angemessener Verbrauchswert gilt, das ist dem aktuellen\u00a0<a href=\"https:\/\/www.heizspiegel.de\/heizkosten-pruefen\/heizspiegel\/\">Heizspiegel f\u00fcr Deutschland<\/a>\u00a0zu entnehmen. Die darin definierten Werte richten sich nach der tats\u00e4chlichen Wohnungs- bzw. Hausgr\u00f6\u00dfe sowie nach der Anzahl der Personen, welche in einem Haushalt zusammenleben. Bei der Pr\u00fcfung etwaiger Anspr\u00fcche auf staatliche Grundsicherungsleistungen werden diese Werte zugrunde gelegt. Auch wenn Sie bisher keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann gepr\u00fcft werden, ob durch die gestiegenen Heizkosten ein laufender oder einmaliger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass diese Kosten nicht durch das laufende monatliche Einkommen und\/oder Verm\u00f6gen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gedeckt sind. Das bedeutet, dass vorrangig vorhandenes Einkommen und\/oder Verm\u00f6gen f\u00fcr die Deckung der Bedarfe eingesetzt werden muss. Auch wenn \u201enur\u201c die Heizkosten \u00fcbernommen werden sollen, muss ein vollst\u00e4ndiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss. Die Bearbeitung eines solchen Antrages braucht, je nach Antragsaufkommen eine Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen nach Eingang eines vollst\u00e4ndigen Antrages.<\/strong><\/p>\n<p>Wir empfehlen, grunds\u00e4tzlich vor jeder Antragstellung zu pr\u00fcfen, ob es sinnvoll ist, erg\u00e4nzend Leistungen des Kommunalen Jobcenters Schmalkalden-Meiningen zu beantragen. Sie k\u00f6nnen zur Anspruchspr\u00fcfung den Arbeitslosengeld II (ALG II)\u00a0<a href=\"https:\/\/www.caritasnet.de\/alg2\/rechner\/\">Rechner der Caritas<\/a>\u00a0nutzen (die Ergebnisse sind ohne Gew\u00e4hr und in Abh\u00e4ngigkeit der Vollst\u00e4ndigkeit Ihrer Eingaben zu betrachten). Klicken Sie einfach auf der\u00a0<a href=\"https:\/\/jobcenter.lra-sm.de\/\">Homepage des Jobcenters des Landkreises<\/a>\u00a0auf den Button und folgen Sie den Anweisungen zur Eingabe des ALG II Rechners der Caritas auf der Homepage.<\/p>\n<p><strong>Informationen zum B\u00fcrgergeld<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das B\u00fcrgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben. Aktuelle Informationen zum B\u00fcrgergeld k\u00f6nnen Sie auf der Seite des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales\u00a0 (BMAS) erfahren. Sie finden dort auch die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zum B\u00fcrgergeld-Gesetz. Da das Gesetz bisher noch nicht beschlossen wurde, k\u00f6nnen hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.<\/p>\n<p><strong>FAQ \u2013 Allgemeine Fragen<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Mein monatlicher Abschlag f\u00fcr Strom (Haushaltsstrom) hat sich stark erh\u00f6ht. Kann das Jobcenter helfen?\u00a0<\/em><\/strong>Kosten f\u00fcr Strom (Haushaltsstrom) sind anteilig in den Regelbedarfen enthalten. Die f\u00fcr den Haushaltsstrom anfallenden (erh\u00f6hten) Kosten k\u00f6nnen daher im Rahmen der Bedarfsberechnung nicht gesondert ber\u00fccksichtigt werden. Sollten Sie Ihren Bedarf grunds\u00e4tzlich mit Einkommen und Verm\u00f6gen decken k\u00f6nnen, entsteht allein durch die Erh\u00f6hung des Stromabschlages daher keine Hilfebed\u00fcrftigkeit und damit kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.<\/p>\n<p><strong><em>Mein monatlicher Abschlag f\u00fcr Gas (Heizkosten) hat sich stark erh\u00f6ht. Kann das Jobcenter helfen?\u00a0<\/em><\/strong>Sollten Sie Ihren gestiegenen Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verf\u00fcgung stehende Einkommen und Verm\u00f6gen decken k\u00f6nnen, k\u00f6nnen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.<\/p>\n<p><em><strong>Durch meinen Vermieter wurden die Vorauszahlungen f\u00fcr die Heiz- und Betriebskosten stark erh\u00f6ht. Kann das Jobcenter helfen?<\/strong>\u00a0<\/em>Sollten Sie Ihren gestiegenen Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verf\u00fcgung stehende Einkommen und Verm\u00f6gen decken k\u00f6nnen, k\u00f6nnen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.<\/p>\n<p><em><strong>Ich habe eine Nachzahlung aus meiner Jahresabrechnung f\u00fcr Strom (Haushaltsstrom). \u00dcbernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung?<\/strong>\u00a0<\/em>Eine \u00dcbernahme der Nachzahlung aus einer Jahresabrechnung f\u00fcr Strom (Haushaltsstrom) ist durch das Jobcenter leider weder mit noch ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong><em>Ich habe eine Nachzahlung aus meiner Jahresabrechnung f\u00fcr Gas (Heizkosten). \u00dcbernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung?\u00a0<\/em><\/strong>Sollten Sie Ihren durch die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung f\u00fcr Gas erh\u00f6hten Bedarf nicht durch das Ihnen zur Verf\u00fcgung stehende Einkommen und Verm\u00f6gen decken k\u00f6nnen, kann f\u00fcr Sie im Monat der F\u00e4lligkeit der Nachzahlung ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen.<\/p>\n<p><strong><em>Kann ich ein Darlehen f\u00fcr meine Strom- und\/oder Gasnachzahlung erhalten?\u00a0<\/em><\/strong>Sollten Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist die Gew\u00e4hrung eines Darlehens zur Begleichung der Nachzahlung durch das Jobcenter leider nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><em><strong>Ich muss \u00d6l tanken, \u00fcbernimmt das Jobcenter die Rechnung?<\/strong>\u00a0<\/em>Durch die Bevorratung mit Heiz\u00f6l kann im Monat der F\u00e4lligkeit durch einen einmaligen Bedarf Hilfebed\u00fcrftigkeit und damit ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entstehen. Bitte wenden Sie sich zwecks Antragsstellung unter Vorlage eines Kostenvoranschlags an das Jobcenter. Diese Verfahrensweise gilt auch f\u00fcr andere selbst von Ihnen zu beschaffende Heizmittel wie Holz, Kohle oder Fl\u00fcssiggas.<\/p>\n<p><strong><em>Ich erhalte aktuell Kinderzuschlag (KiZ) und\/oder Wohngeld. Kann ich ALG II beantragen?\u00a0<\/em><\/strong>Die Bundesregierung hat aufgrund der gestiegenen Energiekosten ein Entlastungspaket f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger beschlossen. Wohngeldhaushalten wurde danach bereits ein einmaliger Heizkostenzuschuss gestaffelt nach Haushaltsgr\u00f6\u00dfe zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise gezahlt. Die Auszahlung eines ebenfalls nach Haushaltsgr\u00f6\u00dfe gestaffelten Heizkostenzuschuss II folgt f\u00fcr Personen, denen im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens in einem Monat Wohngeld bewilligt wurde. Grunds\u00e4tzlich z\u00e4hlen Kinderzuschlag und Wohngeld zu den Sozialleistungen, die vorrangig vor den Leistungen nach dem SGB II in Anspruch zu nehmen sind. Ein Anspruch auf (erg\u00e4nzende) Leistungen nach dem SGB II kann bei Bezug von Kinderzuschlag jedoch gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><strong><em>Ich beziehe eine Altersrente und kann meinen Abschlag oder die Nachforderung nicht begleichen. Kann ich ALG II beantragen?\u00a0<\/em><\/strong>Der Bezug einer Altersrente schlie\u00dft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II aus. Gegebenenfalls kann f\u00fcr Sie ein erg\u00e4nzender Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bestehen. Zust\u00e4ndig hierf\u00fcr ist das Sozialamt.<\/p>\n<p>Sollten \u00fcber die Informationen in diesem Artikel und den FAQ hinaus noch weitere Fragen offengeblieben sein oder m\u00f6chten Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, beraten wir Sie gerne. Sie k\u00f6nnen sich \u00fcber unsere Kontaktmail servicestelle_jobcenter@lra-sm.de\u00a0 oder auch telefonisch unter der 03693\/4858444 mit uns in Verbindung setzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Kosten f\u00fcr Haushaltsenergie (wie Strom, Gas, Heiz\u00f6l) sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen und ein weiterer Preisanstieg ist in den n\u00e4chsten Monaten wahrscheinlich. Diese Preissteigerungen belasten die Haushalte stark, insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen. 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